Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher

Norman Hermle, handelnd unter Cuttel

Stand: 17. Juli 2026

1. Geltungsbereich und Einbeziehung

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen


Norman Hermle, handelnd unter Cuttel


Brunsbütteler Damm 51–53
13581 Berlin
E-Mail: norman@cuttel.de


– nachfolgend „Cuttel“ oder „Auftragnehmer“ –

und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB – nachfolgend „Auftraggeber“ – über fotografische, videografische, gestalterische und damit zusammenhängende Leistungen.


1.2 Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.


1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insbesondere für private Hochzeiten, Verlobungen, Feiern, Porträts, Familienaufnahmen und vergleichbare Veranstaltungen.


1.4 Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Individuelle Vereinbarungen im Angebot, Vertrag oder in einer sonstigen Vertragsbestätigung gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.


2. Vertragsschluss und Vertragsunterlagen

2.1 Angebote von Cuttel sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.


2.2 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot innerhalb der darin angegebenen Gültigkeitsdauer in Textform annimmt oder Cuttel die Buchung ausdrücklich bestätigt.


2.3 Die Annahme kann insbesondere per E-Mail, WhatsApp, elektronischer Bestätigung oder Unterschrift erfolgen.


2.4 Vertragsbestandteile sind in folgender Reihenfolge:


  1. individuelle Vereinbarungen und Nachträge,

  2. das angenommene Angebot,

  3. diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen,

  4. die Leistungsbeschreibung und sonstigen ausdrücklich einbezogenen Unterlagen.


2.5 Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen mindestens der Textform.


3. Leistungsumfang

3.1 Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem angenommenen Angebot und den darin ausdrücklich aufgeführten Positionen.


3.2 Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Auftrags. Dies gilt insbesondere für:


  • zusätzliche Aufnahmezeiten,

  • zusätzliche Veranstaltungstage,

  • weitere Fotografen oder Videografen,

  • Luftaufnahmen,

  • Interviews,

  • zusätzliche Schnittfassungen,

  • Fotobücher und Druckprodukte,

  • Expressbearbeitung,

  • aufwendige Retuschen,

  • Rohmaterial,

  • offene Projektdateien,

  • besondere Datenträger,

  • Reisekosten,

  • Miettechnik und sonstige Fremdleistungen.


3.3 Unwesentliche und zumutbare Abweichungen vom vorgesehenen Ablauf sind zulässig, sofern sie die vereinbarte Leistung nicht wesentlich beeinträchtigen.


3.4 Cuttel ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Erfüllungsgehilfen, Assistenten oder Ersatzdienstleister einzusetzen, sofern dem Auftraggeber dadurch keine wesentlichen Nachteile entstehen.


4.Künstlerische und gestalterische Ausführung

4.1 Dem Auftraggeber ist bekannt, dass fotografische und videografische Leistungen von der persönlichen und künstlerischen Gestaltung des Auftragnehmers geprägt sind.


4.2 Die Leistung wird entsprechend dem bei Vertragsschluss erkennbaren Stil, Portfolio und der üblichen Arbeitsweise von Cuttel ausgeführt.


4.3 Künstlerische Entscheidungen, insbesondere hinsichtlich Bildauswahl, Perspektive, Bildausschnitt, Kameraführung, Belichtung, Farbgestaltung, Kontrast, Schnitt, Bildlook und Reihenfolge, liegen im gestalterischen Ermessen von Cuttel.


4.4 Subjektive Nichtgefallenserklärungen begründen allein keinen Mangel, sofern die Leistung dem vereinbarten Stil und Leistungsumfang entspricht.


4.5 Konkrete gestalterische Vorgaben müssen vor Vertragsschluss oder rechtzeitig vor der Produktion in Textform vereinbart werden.



5. Mitwirkung des Auftraggebers

5.1 Der Auftraggeber stellt Cuttel rechtzeitig alle Informationen zur Verfügung, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlich sind.


Dazu gehören insbesondere:


  • vollständige Kontaktdaten,

  • Veranstaltungsort und Zeitplan,

  • Ansprechpartner vor Ort,

  • geplante Programmpunkte,

  • besondere Wünsche und Prioritäten,

  • Einschränkungen der Location,

  • relevante Vorgaben anderer Dienstleister,

  • Änderungen des Ablaufs.


5.2 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass Cuttel die vereinbarten Aufnahmeorte betreten und die beauftragten Leistungen dort grundsätzlich ausführen darf.


5.3 Erforderliche Zustimmungen oder Genehmigungen des Eigentümers, Veranstalters, Standesamts, der Kirche, Location oder sonstiger Berechtigter sind vom Auftraggeber einzuholen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.


5.4 Der Auftraggeber informiert Cuttel rechtzeitig über Fotografier- oder Filmverbote sowie über Personen, die ausdrücklich nicht aufgenommen werden möchten.


5.5 Verzögerungen, Einschränkungen oder Leistungshindernisse, die aus fehlenden Informationen, fehlenden Genehmigungen oder unzureichender Mitwirkung entstehen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.


5.6 Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.



6. Aufnahmezeit und Veranstaltungsablauf

6.1 Die gebuchte Aufnahmezeit beginnt zu dem im Angebot vereinbarten Zeitpunkt.


6.2 Verzögerungen aufseiten des Auftraggebers, der Gäste, der Location oder anderer vom Auftraggeber eingesetzter Dienstleister verlängern die gebuchte Aufnahmezeit nicht automatisch.


6.3 Soll die Begleitung über die gebuchte Zeit hinaus fortgesetzt werden, bedarf dies der Zustimmung von Cuttel. Zusätzliche Zeiten werden nach dem im Angebot genannten Verlängerungssatz berechnet.


6.4 Angefangene zusätzliche Stunden können entsprechend der im Angebot bestimmten Abrechnungseinheit berechnet werden.


6.5 Cuttel kann die Durchführung zusätzlicher Stunden ablehnen, insbesondere wenn anschließend weitere Verpflichtungen bestehen oder eine ordnungsgemäße Leistung nicht mehr gewährleistet werden kann.


6.6 Eine bestimmte Anzahl einzelner Motive, Situationen oder Aufnahmen wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.



7. Vergütung, Anzahlung und Zahlungsbedingungen

7.1 Es gilt die im Angebot ausgewiesene Gesamtvergütung.


7.2 Nach Vertragsschluss kann eine im Angebot festgelegte Anzahlung verlangt werden. Die Anzahlung wird vollständig auf die Gesamtvergütung angerechnet.


7.3 Sofern im Angebot nichts anderes geregelt ist, beträgt die Anzahlung 30 Prozent des vereinbarten Gesamtpreises.


7.4 Die Anzahlung ist innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang der Anzahlungsrechnung zu zahlen.


7.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach erfolglosem Ablauf der Zahlungsfrist und einer zusätzlichen angemessenen Zahlungsfrist vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.


7.6 Die Restvergütung wird entsprechend der im Angebot getroffenen Vereinbarung fällig. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird sie nach Durchführung des Aufnahmetermins in Rechnung gestellt und ist innerhalb von sieben Kalendertagen zu zahlen.


7.7 Die Übergabe der vollständig bearbeiteten finalen Dateien kann bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückbehalten werden.


7.8 Umsatzsteuer wird entsprechend der zum Zeitpunkt der Leistung geltenden steuerrechtlichen Behandlung ausgewiesen. Maßgeblich ist die Darstellung im jeweiligen Angebot und auf der Rechnung.


7.9 Im Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.



8. Family-&-Friends-Nachlässe und sonstige Rabatte

8.1 Im Angebot ausdrücklich ausgewiesene Rabatte gelten ausschließlich für den dort bezeichneten Auftrag.


8.2 Ein gewährter Family-&-Friends-Nachlass ist ein einmaliger persönlicher Sondernachlass. Er begründet keinen Anspruch auf entsprechende Nachlässe bei späteren, zusätzlichen oder geänderten Leistungen.


8.3 Zusatzleistungen und Verlängerungsstunden werden zum regulär vereinbarten Preis berechnet, sofern der Rabatt nicht ausdrücklich auch auf diese Leistungen erstreckt wurde.


8.4 Bei einer Reduzierung oder Änderung des ursprünglich angebotenen Leistungsumfangs ist Cuttel nicht verpflichtet, den gewährten Rabatt unverändert aufrechtzuerhalten.



9. Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

9.1 Verbrauchern kann bei einem außerhalb von Geschäftsräumen oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossenen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.

9.2 Über das Bestehen, die Voraussetzungen und die Folgen des Widerrufsrechts wird der Auftraggeber gesondert durch eine Widerrufsbelehrung informiert.

9.3 Das gesetzliche Widerrufsrecht wird durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht eingeschränkt.

9.4 Verlangt der Auftraggeber ausdrücklich, dass Cuttel bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, kann bei einem späteren Widerruf Wertersatz für die bis zum Widerruf ordnungsgemäß erbrachten Leistungen zu zahlen sein, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

9.5 Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über Dienstleistungen erst dann vorzeitig, wenn Cuttel die Dienstleistung vollständig erbracht hat und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.



10. Kündigung, Absage und Stornierung durch den Auftraggeber

10.1 Gesetzliche Kündigungs- und Widerrufsrechte des Auftraggebers bleiben unberührt.


10.2 Der Auftraggeber kann den Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften kündigen. Erfolgt die Kündigung eines Werkvertrags vor vollständiger Fertigstellung, bestimmt sich der Vergütungsanspruch von Cuttel insbesondere nach § 648 BGB.


10.3 Cuttel muss sich infolge der Kündigung ersparte Aufwendungen sowie dasjenige anrechnen lassen, was durch eine anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erworben oder böswillig nicht erworben wurde.


10.4 Bereits vollständig erbrachte Leistungen, verbindlich beauftragte Fremdleistungen, nicht stornierbare Kosten und nachweislich angefallene Aufwendungen sind vom Auftraggeber zu vergüten, soweit hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht.


10.5 Eine geleistete Anzahlung verfällt nicht automatisch. Sie wird auf bestehende Vergütungs-, Aufwendungsersatz- oder Schadensersatzansprüche angerechnet. Ein darüber hinausgehender Betrag wird erstattet.


10.6 Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass Cuttel kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch zusteht.


10.7 Cuttel bleibt der Nachweis eines höheren, gesetzlich ersatzfähigen Anspruchs vorbehalten.



11. Terminverschiebung

11.1 Die Verschiebung eines verbindlich gebuchten Termins bedarf einer gesonderten Vereinbarung.


11.2 Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.


11.3 Ist Cuttel am gewünschten Ersatztermin verfügbar und stimmt der Verschiebung zu, werden bereits geleistete Zahlungen grundsätzlich auf den Ersatztermin angerechnet.


11.4 Bereits entstandene, nicht stornierbare Aufwendungen und Fremdkosten können zusätzlich berechnet werden.


11.5 Ist eine Verschiebung nicht möglich oder lehnt der Auftraggeber angebotene zumutbare Ersatztermine ab, gelten die gesetzlichen Regelungen über Kündigung und Vergütung.


11.6 Preisänderungen können erforderlich werden, wenn der Ersatztermin in ein anderes Kalenderjahr fällt, sich der Leistungsumfang ändert oder zusätzliche Aufwendungen entstehen. Sie werden dem Auftraggeber vor der verbindlichen Umbuchung mitgeteilt.



12. Ausfall von Cuttel

12.1 Kann Cuttel den Auftrag aufgrund von Krankheit, Unfall oder eines anderen nicht vorhersehbaren persönlichen Leistungshindernisses nicht selbst durchführen, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.


12.2 Cuttel darf einen fachlich geeigneten Ersatzdienstleister vorschlagen oder einsetzen, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist.


12.3 Ist kein geeigneter Ersatz verfügbar oder lehnt der Auftraggeber einen berechtigt unzumutbaren Ersatz ab, werden Vergütungen für noch nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet.


12.4 Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Haftungsregelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.



13. Höhere Gewalt und äußere Umstände

13.1 Kann die Veranstaltung oder Leistung aufgrund eines Umstands nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden, den keine Vertragspartei zu vertreten hat, gelten die gesetzlichen Vorschriften.


13.2 Dazu können insbesondere gehören:


  • behördliche Verbote,

  • Naturereignisse,

  • erhebliche Unwetter,

  • Verkehrssperren,

  • Strom- oder Infrastrukturausfälle,

  • Epidemien oder Pandemien,

  • Krieg, Unruhen oder vergleichbare Ereignisse.


13.3 Die Vertragsparteien werden vorrangig prüfen, ob eine zumutbare Verschiebung oder Anpassung der Leistung möglich ist.


13.4 Bereits ordnungsgemäß erbrachte Leistungen und nicht rückerstattbare Fremdkosten bleiben nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vergütungspflichtig.



14. Wetter und Aufnahmebedingungen

14.1 Wetterbedingte Einschränkungen stellen keinen Mangel dar, sofern Cuttel die geschuldete Leistung unter den vorhandenen Bedingungen fachgerecht erbringt.


14.2 Cuttel ist berechtigt, Aufnahmeorte, Zeitabläufe oder einzelne Einstellungen aus Sicherheitsgründen oder zum Schutz der Technik angemessen anzupassen.


14.3 Drohnenaufnahmen und andere wetterabhängige Leistungen stehen unter dem Vorbehalt geeigneter Wetterbedingungen, rechtlicher Zulässigkeit und eines sicheren Betriebs.


14.4 Können ausdrücklich vereinbarte wetterabhängige Leistungen nicht durchgeführt werden, stimmen die Parteien eine angemessene Alternative ab. Weitergehende Rechte richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.



15. Auswahl und Bearbeitung

15.1 Cuttel nimmt die fachliche Auswahl der zur Übergabe geeigneten Aufnahmen vor.


15.2 Nicht ausgewählte Aufnahmen, Testaufnahmen, technisch misslungene Aufnahmen, Dubletten und interne Arbeitsstände sind nicht Bestandteil der geschuldeten Übergabe.


15.3 Die Bearbeitung umfasst die im Angebot bezeichneten Leistungen, insbesondere Auswahl, grundlegende Bildoptimierung, Farbgestaltung, Belichtungskorrektur, Zuschnitt und den vorgesehenen gestalterischen Look.


15.4 Aufwendige Retuschen, umfangreiche Objektentfernungen, Körperveränderungen, Montagen, Beautyretuschen und nachträgliche Veränderungen von Kleidung, Dekoration oder Hintergründen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.


15.5 Sofern im Angebot keine Korrekturschleife enthalten ist, besteht kein Anspruch auf kostenlose Änderungen, die ausschließlich auf nachträglich geänderten Geschmacks- oder Gestaltungswünschen beruhen.


15.6 Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt.



16. Lieferzeit und Bereitstellung

16.1 Die voraussichtliche Lieferzeit ergibt sich aus dem Angebot.


16.2 Lieferfristen beginnen grundsätzlich erst, wenn:


  • der Aufnahmetermin vollständig durchgeführt wurde,

  • alle erforderlichen Informationen vorliegen,

  • vereinbarte Mitwirkungen erfolgt sind und

  • fällige Zahlungen geleistet wurden, soweit deren vorherige Zahlung vereinbart ist.


16.3 Verzögerungen aufgrund verspäteter Mitwirkung oder höherer Gewalt verlängern die Lieferfrist angemessen.


16.4 Die Übergabe erfolgt grundsätzlich digital über einen Downloadlink, eine Onlinegalerie oder ein vergleichbares Übertragungsverfahren.


16.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die bereitgestellten Dateien innerhalb der mitgeteilten Frist herunterzuladen und eigenständig dauerhaft zu sichern.


16.6 Eine zeitlich unbegrenzte Speicherung oder Archivierung durch Cuttel wird nicht geschuldet.


17. Datensicherung und Aufbewahrung

17.1 Cuttel behandelt das aufgenommene Material während der Bearbeitung mit branchenüblicher Sorgfalt.


17.2 Nach vollständiger Übergabe ist der Auftraggeber für die dauerhafte Sicherung der gelieferten Dateien verantwortlich.


17.3 Rohdaten, Projektdateien und Sicherungskopien dürfen nach Ablauf einer angemessenen Aufbewahrungsfrist gelöscht werden.


17.4 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, besteht keine Verpflichtung zur Aufbewahrung über sechs Monate nach vollständiger Übergabe hinaus.


17.5 Eine spätere erneute Bereitstellung kann nur erfolgen, wenn die Dateien noch vorhanden sind, und kann gesondert berechnet werden.



18. Rohmaterial und Projektdateien

18.1 Rohmaterial, RAW-Dateien, unbearbeitete Video- und Audiodateien, offene Projektdateien, Schnittprojekte, Sessions, Presets und interne Arbeitsstände sind nicht Bestandteil des Vertrags.

18.2 Eine Herausgabe erfolgt nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung.

18.3 Cuttel kann die Herausgabe von einer zusätzlichen Vergütung, technischen Aufbereitung und einer gesonderten Regelung der Nutzungsrechte abhängig machen.

18.4 Gesetzliche Herausgabeansprüche bleiben unberührt.


19. Nutzungsrechte des Auftraggebers

19.1 Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber an den final übergebenen Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für private, nicht kommerzielle Zwecke.

19.2 Das private Nutzungsrecht umfasst insbesondere:

  • Speicherung auf privaten Geräten,

  • private Ausdrucke und Fotoprodukte,

  • Weitergabe an Familie und persönliche Gäste,

  • Veröffentlichung auf eigenen privaten Social-Media-Profilen,

  • Nutzung im privaten familiären Umfeld.

19.3 Eine kommerzielle, geschäftliche, redaktionelle oder werbliche Nutzung ist nicht umfasst.

19.4 Nicht gestattet sind ohne gesonderte Zustimmung insbesondere:

  • Verkauf und entgeltliche Weitergabe,

  • Nutzung durch Unternehmen oder Dienstleister zu Werbezwecken,

  • Nutzung in bezahlten Werbeanzeigen,

  • Einreichung bei Bildagenturen,

  • Lizenzierung an Dritte,

  • erhebliche inhaltliche Veränderung oder entstellende Bearbeitung,

  • Entfernung vorhandener Urheberkennzeichnungen,

  • Nutzung zum Training oder zur Verwertung durch KI-Systeme.

19.5 Dienstleister der Veranstaltung, Locations, Dekorateure, Musiker oder andere gewerbliche Dritte erhalten durch die Weitergabe seitens des Auftraggebers keine eigenen kommerziellen Nutzungsrechte.

19.6 Gewerbliche Dritte können Nutzungsrechte unmittelbar bei Cuttel anfragen.

19.7 Urheber- und Leistungsschutzrechte verbleiben bei Cuttel beziehungsweise dem jeweiligen Rechteinhaber. Fotografien genießen auch als Lichtbilder gesetzlichen Schutz. 


20. Namensnennung

20.1 Bei rein privater Nutzung besteht keine Pflicht zur Namensnennung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

20.2 Bei einer Veröffentlichung in sozialen Netzwerken ist eine freiwillige Kennzeichnung mit „Foto/Video: Cuttel“ oder dem jeweiligen Profil von Cuttel willkommen, aber nicht verpflichtend.

20.3 Gesetzliche Rechte auf Anerkennung der Urheberschaft bleiben unberührt.


21. Referenz- und Portfolioverwendung durch Cuttel

21.1 Eine Veröffentlichung oder Verwendung erkennbarer Aufnahmen des Auftraggebers zu Werbe-, Portfolio-, Social-Media- oder Referenzzwecken erfolgt nicht allein aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

21.2 Eine solche Verwendung setzt eine gesonderte Vereinbarung beziehungsweise eine hierfür erforderliche Einwilligung voraus.

21.3 Eine erteilte Einwilligung kann nach Maßgabe der darin getroffenen Vereinbarung und der gesetzlichen Vorschriften widerrufen werden.

21.4 Die Vertragserfüllung und der vereinbarte Preis dürfen grundsätzlich nicht davon abhängig gemacht werden, dass der Auftraggeber einer öffentlichen Referenznutzung zustimmt, sofern nicht transparent eine eigenständige Wahlmöglichkeit oder gesonderte Vereinbarung angeboten wird.


22. Rechte abgebildeter Personen und Datenschutz

22.1 Cuttel verarbeitet personenbezogene Daten und Bildaufnahmen zur Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung, Auslieferung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten.

22.2 Nähere Informationen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung beziehungsweise den bereitgestellten Datenschutzinformationen.

22.3 Der Auftraggeber informiert Cuttel rechtzeitig über besondere Aufnahmeverbote oder ihm bekannte entgegenstehende Interessen einzelner Personen.

22.4 Der Auftraggeber darf nur solche zusätzlichen personenbezogenen Informationen, Gästelisten oder Kontaktdaten an Cuttel übermitteln, die für die Vertragserfüllung erforderlich sind und deren Weitergabe rechtmäßig ist.

22.5 Die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und wird nicht pauschal auf den Auftraggeber übertragen.


23. Rechte Dritter und bereitgestellte Inhalte

23.1 Stellt der Auftraggeber eigene Musik, Texte, Logos, Grafiken, Bilder oder andere Inhalte zur Verarbeitung bereit, versichert er, dass er zu deren vertragsgemäßer Nutzung berechtigt ist.

23.2 Der Auftraggeber informiert Cuttel über bekannte Beschränkungen der Nutzung.

23.3 Cuttel kann die Verwendung rechtlich oder technisch bedenklicher Inhalte ablehnen.

23.4 Wird Cuttel wegen eines vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalts von einem Dritten in Anspruch genommen, haftet der Auftraggeber nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und soweit er die Rechtsverletzung zu vertreten hat.


24. Fremdleistungen und Zusatzkosten

24.1 Reise-, Übernachtungs-, Park-, Eintritts-, Genehmigungs-, Lizenz-, Versand-, Miet- und sonstige Fremdkosten sind nur enthalten, wenn sie im Angebot ausdrücklich aufgeführt sind.

24.2 Zusätzliche Fremdkosten werden nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber veranlasst, sofern eine vorherige Abstimmung möglich und zumutbar ist.

24.3 Bei unvorhersehbaren geringfügigen Auslagen, die zur unmittelbaren Durchführung der gebuchten Leistung erforderlich sind, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.


25. Mängelrechte

25.1 Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften.

25.2 Der Auftraggeber wird gebeten, erkennbare technische Fehler oder unvollständige Lieferungen zeitnah mitzuteilen, damit Cuttel eine Prüfung und gegebenenfalls Nacherfüllung vornehmen kann.

25.3 Die Unterlassung einer solchen Mitteilung führt bei Verbrauchern nicht zum Verlust gesetzlicher Mängelrechte.

25.4 Cuttel ist zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben, soweit dies gesetzlich vorgesehen und zumutbar ist.


26. Haftung

26.1 Cuttel haftet unbeschränkt:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,

  • bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,

  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,

  • im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien,

  • in sonstigen gesetzlich zwingenden Fällen.

26.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Cuttel auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.

26.3 Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

26.4 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

26.5 Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Cuttel.

26.6 Gesetzliche Beweislastregelungen werden durch diese Bestimmungen nicht verändert.


27. Technische Ausfälle und Datenverlust

27.1 Bei vollständigem oder teilweisem Verlust von Aufnahmen aufgrund eines von Cuttel zu vertretenden technischen Fehlers richten sich die Rechte des Auftraggebers nach den gesetzlichen Vorschriften.

27.2 Cuttel trifft angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen zur Verringerung des Risikos von Datenverlusten. Eine absolute Ausfallsicherheit kann technisch nicht garantiert werden.

27.3 Haftungsbeschränkungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur im gesetzlich zulässigen Umfang.


28. Verbraucherstreitbeilegung

Cuttel ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht.


29. Anwendbares Recht

29.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

29.2 Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

29.3 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Eine ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarung wird nicht getroffen.


30. Schlussbestimmungen

30.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen aus Gründen der Nachweisbarkeit mindestens in Textform erfolgen. Individuelle formfreie Abreden bleiben im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften wirksam.

30.2 Sollte eine einzelne Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

30.3 Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.